Wendig und klein sind sie, zumindest in deutschen Großstädten zudem in belebteren Stadtvierteln so ziemlich überall zu finden: E-Scooter. Die einen sind im Besitz ihrer Fahrer, die anderen Eigentum von Sharing-Anbietern. Egal wie – E-Scooter gehören mittlerweile fest zum Großstadtbild, hier in Deutschland ebenso im Ausland.
E-Scooter sind nicht gleich E-Scooter – auch nicht im rechtlichen Sinne
Die kompakten wendigen Roller können eine echte Bereicherung sein, insbesondere auf vollen Großstadtstraßen und auf kurzen Wegen. Das Regelwerk auf der Straße bleibt aber nach wie vor unübersichtlich, zumal der Gesetzgeber aktuell an weiteren Anpassungen arbeitet.
Zugelassen sind E-Scooter bereits seit dem Jahr 2019, zum April 2025 soll laut dem Verkehrsministerium eine vollständig überarbeitete Neuverordnung in Kraft treten. Ab da an sollen E-Scooter mehr oder weniger mit Fahrrädern gleichgestellt werden – und folglich auch Zonen befahren dürfen, die aktuell offiziell nur Radfahrer nutzen dürfen.
Stand jetzt dürfen Scooter auf Radwegen, Fahrradstraßen und Radfahrstreifen gefahren werden. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen sind sie generell verboten – auch wenn das praktisch nur selten eingehalten wird. Wer erwischt wird, zahlt aktuell ein Bußgeld von 15 Euro für die Fahrt auf Gehwegen.
Eine weitere Ausnahme gilt für E-Scooter-Modelle mit Straßenzulassung. Diese Scooter sind typischerweise deutlich kostspieliger, weil sie oftmals größere Luftreifen, leistungsstärkere Akkus und hydraulische Scheibenbremsen nutzen.
E-Scooter schonen die Umwelt – und den Geldbeutel
Vorteile haben E-Scooter offensichtlich nicht wenige, anderenfalls hätten sich die kleinen Scooter nicht binnen wenigen Jahren breitflächig durchgesetzt. Sie sind im Betrieb deutlich umweltfreundlicher als Verbrenner-Pkws, zudem tragen sie aktiv zu einer Lautstärkereduzierung in Innenstadtgebieten bei. Den Geldbeutel entlasten sie ebenfalls, was sich in einer gegenüber dem Anschaffungspreis relativ kurzen Amortisationsdauer zeigt, sofern sie denn tatsächlich oft genug gefahren werden und das Auto dafür stehenbleibt. Dank des elektrischen Antriebs können E-Scooter zudem dazu beitragen, die Luftqualität in Großstädten zu verbessern – und zu Stoßzeiten den Straßenverkehr entlasten.
Komfort versprechen sie natürlich ebenfalls: Ihre Besitzer werden nicht nur unabhängiger vom eigenen Auto, sondern auch gegenüber den speziell in Deutschland oft nur wenig zuverlässigen öffentlichen Verkehrsmitteln. Gleichermaßen sind sie aufgrund ihrer kompakten Größe und des relativ überschaubaren Eigengewichts flexible Lösungen, die sich auch in Mehrfamilienhäusern ohne umliegendes Grundstück sicher verstauen lassen.
Für E-Scooter-Besitzer: Frühzeitig an Absicherung denken
Pkw sind im Straßenverkehr zu versichern, für E-Scooter gilt diese rechtliche Pflicht lediglich für die Haftpflichtversicherung. Erkennbar sind versicherte E-Scooter an der schwarzen Plakette, die direkt am Roller befestigt wird – Teilkaskoversicherungen sind indes freiwillig. An zwei Punkte ist dabei zu denken: Einerseits die Versicherung des E-Scooters selbst, andererseits die Absicherung gegenüber Fremdansprüchen, die beispielsweise aus Unfällen mit dem E-Scooter resultieren können.
Für die Absicherung gegenüber Fremdansprüchen sorgt die verpflichtende Haftpflicht. Sie greift beispielsweise, sobald anderen Menschen versehentlich Schaden zugefügt oder deren Eigentum beschädigt wurde. Situationen, in denen solch ein Ernstfall eintreten könnte, gibt es in der Praxis reichlich
Mitunter wurde einem Passanten versehentlich über den Fuß oder einem Autofahrer gegen den Spiegel gefahren – in beiden Fällen müssten unversicherte E-Scooter-Fahrer dann selbst für den Schadensersatz aufkommen, durch die Haftpflichtversicherung abgesichert höchstwahrscheinlich hingegen nicht.
Wer zusätzlich noch seinen E-Scooter als Wirtschaftsgut absichern möchte, könnte den Versicherungsschutz um eine Teilkasko-Versicherung erweitern. Diese greift nicht bei Ansprüchen von Dritten, wie die Haftpflicht, sondern widmet sich wirtschaftlichen Schäden am gekauften E-Scooter – zum Beispiel über Schutzleistungen bei Brand und Explosion, Diebstahl und Raub, bei Naturgewalten oder Zusammenstößen mit Tieren. Sinnvoll ist das allemal: Denn ebenso wie Fahrräder und Autos, nehmen nun einmal auch E-Scooter am Straßenverkehr teil – und da sind Schäden nie komplett auszuschließen.
Worauf ist beim Kauf von E-Scootern zu achten?
Wer Seite an Seite mit Autofahrern auf Deutschlands Straßen fahren möchte, benötigt zunächst einmal einen E-Scooter mit Straßenzulassung. Werden regelmäßig längere Strecken gefahren oder sind die Lademöglichkeiten überschaubar, spielen die Akku-Kapazität und damit Reichweite eine Schlüsselrolle. Hochwertige Bremssysteme sind ein Indiz für Qualität und sichern Fahrer ebenso wie andere Verkehrsteilnehmer ab.
Bestimmte Präferenzen, wie hochwertige Federungssysteme, die Möglichkeit den E-Scooter zusammenzufalten und ein geringes Eigengewicht, sofern der in der Wohnung verstaut wird, könnten individuell ebenfalls die Kaufentscheidung beeinflussen.