Firmenwagen – Vorteile im Überblick

Ein Elektroauto als Firmenwagen ist sinnvoll für die Umwelt und hat überdies erhebliche Steuervorteile. Foto: ©Michael Flippo / stock adobe

Ein Firmenwagen ist für viele Arbeitnehmer oft ein Benefit. Befreit er sie doch davon, mit dem eigenen Pkw Fahrten zur Arbeit unternehmen zu müssen. Vor allem Mitarbeiter im Außendienst können Kosten sparen.

In Zeiten, in denen in fast allen Branchen Fachkräftemangel herrscht und gut ausgebildete Arbeitskräfte sich ihren Arbeitgeber aussuchen können, ist jedes Mittel recht, um sich als Firma gut darzustellen. Dabei sind die Ansprüche der Arbeitnehmer an ihre potenziellen Arbeitgeber heute sehr unterschiedlich und individuell.

Im folgenden Artikel zeigen wir Ihnen, was ein solcher Dienst- oder Firmenwagen ist, welche Vorteile ein vom Arbeitgeber gestelltes Fahrzeug Ihnen als Arbeitnehmer bringt und wie die steuerlichen Regelungen rund um den Firmenwagen aussehen.

Was ist ein Dienst-/Firmenwagen?

Ein Fahrzeug ist dann ein Dienst- oder Firmenwagen, wenn er einem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber zur betrieblichen Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Auch Selbstständige können einen Firmenwagen nutzen – dann heißt das Fahrzeug allerdings in der Regel Geschäftswagen und ist Bestandteil des Betriebsvermögens.

Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Firmenwagen überlässt, hat das durchaus Vorteile. Allerdings kann Ihnen Ihr Arbeitgeber in diesem Zusammenhang auch einige Vorschriften machen. So gibt es beispielsweise Unternehmen, die eine Nutzung ausschließlich für die dienstliche Tätigkeit erlauben.

Andere Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmern auch die Nutzung des Dienstwagens für private Fahrten. In der Regel wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern eine Vereinbarung über die Nutzungsmöglichkeiten geschlossen. In manchen Unternehmen oder bei manchen Behörden ist die Nutzung auch per Geschäfts- oder Dienstanweisung dann für alle Arbeitnehmer mit einem Dienstwagen einheitlich gestaltet.

Die Nutzungsmöglichkeiten für einen Firmenwagen enden für einen Arbeitgeber grundsätzlich dann, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Dann muss der Firmenwagen zurückgegeben werden.

Vorteile eines Firmenwagens

Ein Dienstwagen hat eine ganze Reihe interessanter Vorteile. Hier einmal ein kurzer Überblick über die wichtigsten Punkte:

1)   Ein Firmenwagen als Statussymbol

Dass Ihnen ein Firmenwagen von Ihrem Chef angeboten wird, ist oft ein Zeichen dafür, dass Ihre Arbeit von Ihrem Arbeitgeber auch wertgeschätzt wird. Bei vielen Außendienstmitarbeitern bemisst sich die Qualität des jeweiligen Dienstwagens an den Umsätzen und Erfolgen des jeweiligen Arbeitnehmers.

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2)   Der private PKW wird entlastet

Ein weiterer wichtiger Dienstwagen Vorteil ist die Entlastung des eigenen Pkw. Die wenigsten Arbeitgeber beteiligen sich finanziell an den Fahrkosten ihrer Arbeitnehmer. Bei einer Entfernung zur Arbeitsstätte von nur 20 Kilometern fahren Sie in der Woche bereits rund 200 Kilometer, um zur Arbeit und zurückzukommen. Sowohl die Spritkosten als auch die Kosten für den Verschleiß Ihres Privatfahrzeugs werden durch die Nutzung eines Firmenwagens deutlich reduziert.

3)   Der Firmenwagen auch für Privatfahrten

Wenn Sie Ihren Dienstwagen auch für private Fahrten nutzen dürfen, können Sie überlegen, ob Sie Ihren privaten PKW ganz abgeben oder nur noch einen kleineren Zweitwagen für Ihren Partner/Ihre Partnerin benötigen. Damit sparen Sie die Kosten für Steuern, Versicherung und für die Anschaffung und Unterhaltung eines eigenen Fahrzeugs.

4)   Keine Nebenkosten für das Fahrzeug

Stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Firmenwagen zur Verfügung, trägt dieser auch die Kosten für die jährliche Inspektion, die zweijährige Haupt- und Abgasuntersuchung (TÜV) sowie für während der Nutzungszeit anfallende Reparaturen.

Firmenwagen versteuern – welche Möglichkeiten gibt es?

Die Versteuerung eines Firmenwagens wird in § 8 Einkommenssteuergesetz (EStG) geregelt. Stellt sich allerdings erst einmal die Frage, warum die Nutzung eines Dienstwagens überhaupt versteuert werden muss.

Aus Sicht des Gesetzgebers ist die private Nutzung eines Firmenwagens ein geldwerter Vorteil, weil Sie weniger Kosten haben. Das Einkommensteuergesetz (EStG) kennt dabei zwei verschiedene Varianten in der Besteuerung.

  • Die 1-%-Regelung
  • Das Fahrtenbuch

Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile, die wir Ihnen hier kurz vorstellen möchten.

1)   Die 1-%-Regel

Die 1-%-Regel ist eine pauschale Besteuerung der privaten des Firmenwagens. Diese Variante ist am wenigsten aufwändig. Entscheidend ist hier der inländische Listenpreis.

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Gut zu wissen

Ihr Arbeitgeber hat einen Gebrauchtwagen als Dienstwagen gekauft? Auf die Besteuerung hat das keinen Einfluss – der als Ausgangspunkte gewählte Wert ist dennoch der Listenpreis eines Neufahrzeugs. Gleiches gilt, wenn der Firmenwagen geleast oder nur gemietet wurde.

Wie der Name schon sagt, wird hier 1 % des Listenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil gewertet. Das bedeutet in der Praxis:

Fahren Sie einen Dienstwagen, der einen Listenpreis von 50.000 Euro hat, müssen Sie für die private Nutzung des Dienstwagens jeden Monat 1 Prozent dieser Summe – also 500 Euro – zusammen mit Ihrem sonstigen Einkommen versteuern. Das kann Ihren persönlichen Steuersatz erheblich in die Höhe treiben.

Ausnahmen von dieser Regelung

Es gibt einige Ausnahmen, von denen besonders eine uns von nachhaltigkeitsnews.de besonders gefällt.

Ausnahmen für E-Autos

Wenn Sie ein Elektroauto als Firmenwagen nutzen, gelten andere Pauschalsätze. So wird bei der Nutzung eines E-Autos nur der halbe Listenpreis als Berechnungsgrundlage angelegt. Außerdem gelten seit dem 1.1.2020 für E-Autos neue Pauschalsätze, denn seitdem wird nicht mehr 1 %, sondern nur noch 0,25 % des (halben) Listenpreises bei einem reinen Elektrofahrzeug angerechnet.

Ausnahmen für Arbeitnehmer, die weniger als 15 Tage zur Arbeit fahren

Wer im Monat weniger als 15 Tage zur Arbeit fährt, muss pro Kilometer keine 0,03 %, sondern nur noch 0,02 % ansetzen. Viele Arbeitgeber rechnen trotzdem mit den klassischen 0,03 %. Im Rahmen der Steuererklärung können Sie sich zuviel gezahlte Steuern dann erstatten lassen.

2)   Das Fahrtenbuch

Die Variante, bei der spitz nach gefahrenen Kilometern abgerechnet wird, ist das Fahrtenbuch. Wichtig ist hier, dass Sie kein Fahrtenbuch führen dürfen, das nachträglich verändert werden könnte. Eine Excel-Tabelle oder ein einfacher Papierblock mit Kugelschreiber reichen also nicht aus.

Man empfiehlt heute jedem, ein elektronisches Fahrtenbuch zu führen, damit es mit der Nachweisbarkeit keine Probleme geben kann.

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Wenn Sie sich für das Fahrtenbuch entscheiden, versteuern auch Sie auch nur die Kilometer, die Sie privat mit dem Fahrzeug gefahren sind. Die Berechnung der Kosten ist nicht ganz einfach – aber wenn man sie einmal verinnerlicht hat, verliert sie schnell ihren Schrecken.

Ein Beispiel:

Sie fahren mit Ihren Dienstwagen im Jahr 40.000 Kilometer im Jahr. Nur 4.000 Kilometer davon waren private Strecken. Als Erstes muss nun ermittelt werden, welche Kosten das Fahrzeug im Jahr verursacht. Hier spielt alles mit hinein – von Tankrechnungen über Versicherung, Steuern, Reparaturen, Abschreibungen etc.

Legen wir einmal Kosten von 11.000 Euro für das Jahr zugrunde. Dann wird errechnet, was jeder einzelne Kilometer kostet. In diesem Fall wären das 11.000: 40.000 = 0,275 Euro. Um jetzt die Summe zu ermitteln, die zu versteuern ist, werden die Kosten pro Kilometer mit den privat gefahrenen Kilometern multipliziert.

0,275 Euro x 4.000 Kilometer = 1.100 Euro

Da Sie mit Ihren privaten Fahrten nur 1.100 Euro der Gesamtkosten im Jahr verursacht haben, wird auch nur diese Summe für das Steuerjahr angesetzt. Wenn Sie also das Firmenfahrzeug nur sehr selten privat nutzen, ist das Fahrtenbuch die deutlich günstigere Variante. Nur, wenn Sie das Fahrzeug viel für private Zwecke benutzen, lohnt sich die 1-%-Regelung wirklich.

Übrigens

Sie sollten sich gut überlegen, welche Variante Sie wählen. Denn Sie sind das ganze Jahr über an diese Besteuerungsart gebunden. Erst mit dem Jahreswechsel kann die Art der Besteuerung wieder gewechselt werden.

Fazit

Die Dienstwagen Vorteile überwiegen die möglichen Nachteile der Nutzung eines Firmenwagens (zusätzliche Versteuerung) bei weitem. Dennoch ist es wichtig, genau zu überlegen, welche Art der Besteuerung für Sie wirklich die beste ist.

Hajo Simons Journalist

Verfasst von Hajo Simons

arbeitet seit gut 30 Jahren als Wirtschafts- und Finanzjournalist, überdies seit rund zehn Jahren als Kommunikationsberater.
Nach seinem Magister-Abschluss an der RWTH Aachen in den Fächern Germanistik, Anglistik und Politische Wissenschaft waren die ersten beruflichen Stationen Mitte der 1980er Jahre der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (Pressesprecher) sowie bis Mitte der 1990er Jahre einer der größten deutschen Finanzvertriebe (Kommunikationschef und Redenschreiber).